Steuersparmodell und UMSATZTURBO
tankstelle Magazin, August 2021
Wiederaufladbare Gutscheinkarten wie zum Beispiel die „Aral SuperCard“ sind eine hervorragende Lösung für Unternehmen, Mitarbeitern steuerfrei sogenannte Sachbezüge und Verpflegungszuschüsse zukommen zu lassen.

Nach den neusten Entscheidungen des Bundesfinanzministeriums bleiben Gutscheinkarten auch 2022 von der Steuer-und Sozialabgabenpflicht befreit, wenn diese unter anderem in limitierten Netzen eingelöst werden können, etwa wenn die Karten nur den Erwerb aus einer bestimmten limitierten Produktpalette ermöglichen, wie zum Beispiel in einer Tankstelle. Der Arbeitgeber zahlt keine Steuern und Lohnnebenkosten und der Gutscheinkartenpartner, zum Beispiel die Tankstelle, profitiert von Kundenbindung und Mehrumsatz.
Vereinfacht gesagt ist also entscheidend, dass die steuerlich bevorzugten Gutscheinkarten nicht im allgemeinen Zahlungsverkehr einsetzbar sind. Bis zu 600 Euro jährlich (50 Euro monatlich) akzeptieren Finanzamt und Sozialkassen dabei ab 2022 als Gutscheinwert, aktuell sind es noch 44 Euro monatlich. Längst haben viele Arbeitgeber verstanden, dass solche Sachzuwendungen an Mitarbeitende auch eine motivierende Geste der Wertschätzung sein können. Einen universellen Mehrwert haben gerade Gutscheinlösungen von Tankstellen, die sich dazu hervorragend mit Botschaften aufladen lassen: „Wir als Dein Arbeitgeber unterstützen Deine Mobilität“, „Wir sorgen für Deinen Snack, wenn es mal spät
wird“ oder „Wir bieten auch auf Geschäftsreisen immer einen warmen Kaffee“.
In der Anwendung sind diese Karten ganz einfach: Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhalten initial per Post eine persönliche Prepaid-Karte des Tankstellenunternehmens, die am Kartenterminal der dazugehörigen Tankstellen lesbar ist. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten zu einem Onlineportal, auf dem die Karte registriert wird. Danach können der individuelle PIN festgelegt und zukünftig der Ladestand sowie einzelne Auf- und Abladetransaktionen eingesehen werden.
An der Station kann die Karte etwa zum Bezahlen für Treibstoff, Shop-Artikel oder Snacks eingesetzt werden, je nach Guthaben und Kundenwunsch als Teil- oder Gesamtzahlung. Sollte die Karte abhandenkommen, verständigt der Mitarbeiter den Kundenservice, der die Karte sperrt und eine neue aushändigt. Ohne den dazugehörigen PIN ist die Karte für einen Dieb oder unehrlichen Finder ohnehin wertlos.
Vom Arbeitgeber wird das Guthaben jeden Monat neu online auf das Kartenkonto gebucht. Das Guthaben kann jederzeit digital gesperrt oder verändert werden. Und: Der Arbeitgeber kann hier den Verwendungszweck vordefinieren, etwa die Karten ausschließlich für Waren aus dem Snackbereich freischalten und damit das Tankstellenbistro zur Minikantine machen. Bei der Karte selbst werden aktuell verschiedene digitale Wallet-Lösungen entwickelt, die eine Plastikkarte und die damit zusammenhängende Logistik überflüssig machen.
Erwerbsmodelle für Tankstellenbetreiber
Für den Kartenpartner – ein Mineralölunternehmen oder die Tankstelle vor Ort – sind diese Karten außerdem ein Instrument zur Kundengewinnung und Markenbindung. Kunden, die über die Karte verfügen, können diese nur an Tankstellen dieser Marke einsetzen, in der Station am Arbeitsweg oder in der Umgebung des Wohnortes. Da die Karte keine reine Tankkarte sein muss, werden Neukunden häufig auch für Shopumsätze gewonnen. Hier kommen sogar Kunden hinzu, die über kein Fahrzeug verfügen und sonst keine Tankstelle besuchen. Besonders attraktiv sind wiederaufladbare Gutscheinkarten für kleine und mittlere Unternehmen aus dem direkten regionalen Umfeld der Tankstellen.
Gerade für mittelgroße Tankstellenbetreiber mit einer starken aber oft regional begrenzten Präsenz ist es deshalb sinnvoll, ihren Vertrieb von umsatzstarken Pächtern unterstützen zu lassen. Auch wenn die Kartenprogramme in der Regel von der Zentrale der Mineralölkonzerne gesteuert werden, liegen mehrere Erfolgsfaktoren bei den Betreibern und deren Personal vor Ort. Wichtig dabei ist, dass diese nicht nur ihre eigenen langjährig gewachsenen Kundenbeziehungen nutzen, sondern auch das Handling dieses Produktes beherrschen. Da kommt es drauf an, dass das Personal bis hin zum Minijobber in der Nachtschicht dem Kunden die verschiedenen Anwendungen erklären kann und dass das Personal auch bei Problemen „klarkommt“.
Vorteile wiederaufladbarer Gutscheinkarten
Wiederaufladbare Gutscheinkarten sind:
- dauerhaft verwendbar, der Anwender muss nicht jeden Monat neu die Karte in seinem Portemonnaie wechseln.
- verursachen deutlich weniger Müll als Karten, deren Guthaben sich verbraucht.
- können in einem Co-Branding des Arbeitgebers gestaltet werden, zum Beispiel mit Logo.
- sind personalisiert, nicht übertragbar und aufwendig vor Diebstahl, Verlust oder missbräuchlichem Weiterverkauf geschützt.
- verfügen über ein individuelles Konto, das datenschutzkonform jederzeit eingesehen und nach Kundenwunsch geladen oder entladen werden kann.
- ein Management-Tool für Arbeitgeber, mit dem sie die Ausgabe von Karten sowie die monatliche, zum Beispiel leistungsbezogene Auszahlung auf die Karte steuern können.
NEWSLETTER ANMELDUNG
News und Insights zu Markttrends, aktuellen Studien, Loyalty Solutions, Events und Webinaren
UNSER EXPERTE-WEBINAR
Erfolgsfaktor Giftcard – Wie perfekt vermarktete Gutscheinkarten Ihren Umsatz nachhaltig steigern